Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. "Pfoten Hoch" nimmt den Hund des Besitzers/der Besitzerin für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut. 
  2. Hunde werden während des Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt und bekommen ihrem Bedürfnis entsprechend Auslauf und genügend Ruhezeiten.
  3. Es ist "Pfoten Hoch" vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich ist mit anderen Hunden. Im Zweifelsfall wird die Betreuung des Hundes abgelehnt.
  4. Der/die Besitzer*in versichert, dass sein/ihr Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Parvovirose, Leptospirose und Staupe vorliegt. Eine Kopie des Impfausweises ist abzugeben.
  5. Der/die Besitzer*in macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheiten, Allergien etc.), Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten. 
  6. Eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für den Hund ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vorausgesetzt.
  7. "Pfoten Hoch" übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, allfällige Schäden, welche am Tier (Krankheiten, Unfall) oder durch das Tier (Schaden an anderen Hunden/Personen oder Fremdeigentum) entstehen. Erkrankt oder verletzt sich ein Tier, so ist  "Pfoten Hoch" ermächtigt einen Tierarzt zu konsultieren. Der/die Besitzer*in wird umgehend informiert und übernimmt die anfallenden Kosten.  
  8. Stirbt das Tier während der Betreuungszeit altersbedingt oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers/der Besitzerin.  
  9. "Pfoten Hoch" übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.). Der/die Besitzer*in eines Hundes haftet jedoch für Schäden, welche sein/ihr Tier beim Aufenthalt bei "Pfoten Hoch" oder auf Spaziergängen verursacht hat.
  10. Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wird der Hund nicht abgeholt, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt. 
  11. Die Kosten für die Tageshundebetreuung werden ende Monat in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.
  12. Die Kosten für die Ferienhundebetreuung sind innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Rechnung zu bezahlen. 
  13. Wird die Ferienbetreuung trotz unterschriebenem Vertrag und ohne Absprache nicht angetreten, wird der volle Preis verrechnet.
  14. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich "Pfoten Hoch" vor eine Mahngebühr zu erheben.


Gerichtsstand ist Zürich.