Allgemeine Geschäftsbedingungen
- "Pfoten Hoch" nimmt den Hund des Besitzers/der Besitzerin für einen vereinbarten Zeitraum in Obhut.
- Hunde werden während des Aufenthaltes artgerecht betreut und gepflegt und bekommen ihrem Bedürfnis entsprechend Auslauf und genügend Ruhezeiten.
- Es ist "Pfoten Hoch" vorbehalten zu entscheiden, ob der in Obhut gegebene Hund verträglich ist mit anderen Hunden. Im Zweifelsfall wird die Betreuung des Hundes abgelehnt.
- Der/die Besitzer*in versichert, dass sein/ihr Hund gesund ist und eine gültige Impfung gegen Parvovirose, Leptospirose und Staupe vorliegt. Eine Kopie des Impfausweises ist abzugeben.
- Der/die Besitzer*in macht zuverlässige und klare Angaben über den Gesundheitszustand des Hundes (Läufigkeit, Krankheiten, Allergien etc.), Insbesondere über die Verabreichung von Medikamenten.
- Eine Haftpflichtversicherung mit Deckung für den Hund ist gesetzlich vorgeschrieben und wird vorausgesetzt.
- "Pfoten Hoch" übernimmt keine Haftung für entlaufene Tiere, allfällige Schäden, welche am Tier (Krankheiten, Unfall) oder durch das Tier (Schaden an anderen Hunden/Personen oder Fremdeigentum) entstehen. Erkrankt oder verletzt sich ein Tier, so ist "Pfoten Hoch" ermächtigt einen Tierarzt zu konsultieren. Der/die Besitzer*in wird umgehend informiert und übernimmt die anfallenden Kosten.
- Stirbt das Tier während der Betreuungszeit altersbedingt oder aus unvorhersehbaren Gründen, wird jede Haftung abgelehnt. Sämtliche anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Besitzers/der Besitzerin.
- "Pfoten Hoch" übernimmt keine Verantwortung für mitgebrachte Sachen (Decken, Schüsseln, Spielzeug etc.). Der/die Besitzer*in eines Hundes haftet jedoch für Schäden, welche sein/ihr Tier beim Aufenthalt bei "Pfoten Hoch" oder auf Spaziergängen verursacht hat.
- Der Besitzer verpflichtet sich, den Hund am vereinbarten Termin wieder abzuholen. Wird der Hund nicht abgeholt, werden die zusätzlichen Tage in Rechnung gestellt.
- Die Kosten für die Tageshundebetreuung werden ende Monat in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen zu bezahlen.
- Die Kosten für die Ferienhundebetreuung sind innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Rechnung zu bezahlen.
- Wird die Ferienbetreuung trotz unterschriebenem Vertrag und ohne Absprache nicht angetreten, wird der volle Preis verrechnet.
- Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist behält sich "Pfoten Hoch" vor eine Mahngebühr zu erheben.
Gerichtsstand ist Zürich.